Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Leider wird die Grundsteuer nicht anhand der Daten neu berechnet, die den Behörden bereits vorliegen, sondern Sie werden die erforderlichen Daten im Rahmen einer Steuererklärung liefern müssen. Die Steuererklärung wird ausschließlich digital über das Elster-Online-Portal erstellt.
Frühestens ab dem 01. Juli 2022 ist die Abgabe der Steuererklärung möglich. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet voraussichtlich vier Monate später am 31. Oktober 2022!
Welche Angaben insgesamt in der Steuererklärung anzugeben sind, richtet sich nach der Art der Nutzung und der Lage des Grundstücks, da es in Deutschland verschiedene Modelle für die Grundsteuerberechnung gibt. Neben dem Bundesmodell kann jedes Bundesland ein eigenes Modell zur Grundsteuerberechnung umsetzen. Niedersachsen hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und das sogenannte Flächen-Lage-Modell eingeführt.
In Niedersachsen sind in den meisten Fällen die Grundstücksgröße, die Lage des Grundstücks, die Wohnfläche für Wohnraum sowie die Nutzfläche für Flächen, die nicht dem dauerhaften Wohnen dienen (z.B. Ferienwohnungen, Garagen, Nebengebäude, betriebliche Gebäude) entscheidend. Besonderheiten gelten für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Gebäude.
Sofern die Grundsteuererklärung durch mich erstellt werden soll, benötige ich diese Daten vor dem 01. Juli, damit die Steuererklärung fristgerecht von mir erstellt werden kann. Beiliegend erhalten Sie einen Fragebogen, in dem Sie mir für die meisten Fälle die erforderlichen Daten mitteilen können. Für die Zusammenstellung der Daten können Ihnen alte Einheitswertbescheide oder Bauunterlagen eine große Hilfe sein. Bitte schicken Sie mir für jedes Grundstück den vollständig ausgefüllten Fragebogen zu. Ebenso benötige ich das Informationsschreiben der Finanzverwaltung, das Sie kürzlich erhalten haben. Weiterhin bitte ich Sie, mir Wohnflächenberechnungen, Bauzeichnungen und Lagepläne für die betreffenden Immobilien hereinzureichen.
Selbstverständlich können Sie die Grundsteuererklärung über das Elster-Online-Portal auch selbst erstellen.
Neue Grundsteuer_Vorerfassungshilfe für Mandanten77.51 kB
Vorerfassungshilfe-für-Mandanten_Land-undForstwirtschaft329.83 kB