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Leider ist auch diese Coronahilfe sehr zeitintensiv gestaltet worden. Es werden (wie bereits bei der Überbrückungshilfe Phase 2) betriebliche Fixkosten gefördert. Neu sind die teilweise Berücksichtigung von Abschreibungen und bestimmten Instandhaltungskosten sowie einiger weiterer Kosten. Besonderheiten wurden nun für die Veranstaltungsbranchen berücksichtigt.

Ein Antrag auf Überbrückungshilfe kann nur einmal gestellt werden! Dieser Antrag kann allerdings zu einem späteren Zeitpunkt berichtigt werden. Es ist also nicht möglich, einen Antrag auf eine Abschlagzahlung zu stellen und später dann den vollständigen Antrag nachzureichen.

Meine Mitarbeiter und ich werden ab heute beginnen, die anstehenden Anträge auf Überbrückungshilfe Phase 3 zu bearbeiten, dabei werden wir die Antragsberechtigung jedes Mandanten prüfen und auf Sie zukommen, um die erforderlichen Daten gemeinsam zu ermitteln.